SC Brandenburg e.V.

Tennis in Berlin-Charlottenburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Tennistraining und die Tenniscamps der Tennisschule On Court beim SC Brandenburg e.V.



1) Teilnahmebedingungen

Alle Jungen und Mädchen die zwischen von 4 und 18 Jahre alt sind, körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist, können am Tennistraining bzw. an den Tenniscamps teilnehmen.

2) Training                   

Unsere Trainingsangebote umfassen Einzeltraining und Gruppentraining mit einer Gruppenstärke von 2 und 6 Schülern pro Trainer. Die Trainer der Tennisschule On Court können die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und ggfls. bestehende Gruppeneinteilungen ändern. Dabei versuchen wir möglichst die Wünsche unserer Kunden zu berücksichtigen.

3) Aufsicht bei Kindern

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und nach dem Training kann keine Aufsichtspflicht übernommen werden. Die Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr Kind pünktlich zum Training erscheint und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang genommen wird. Die Kinder müssen den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen und dürfen sich nicht unerlaubt vom Training entfernen. Ansonsten können wir keine Haftung übernehmen.

4) Ausschluss vom Training

Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, dass die Trainer die Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe ausschließen können, wenn diese den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Die Eltern willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat das ausgeschlossene Kind keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Trainings.

5) Haftung / Versicherung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen während des Tennistrainings bzw. eines Tenniscamps sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.

6) Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

7) Erklärung des/der Erziehungsberechtigten

Mit der Anmeldung zum Training der Tennisschule On Court beim SC Brandenburg erkläre ich, dass mein Kind körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist. Ich gestatte sportliche Betätigung unter Aufsicht. Außerdem stimme ich zu, dass Foto- und Filmaufnahmen von meinem Kind durch die Tennisschule und dem SC Brandenburg für Werbezwecke oder andere öffentliche PR-Maßnahmen (z.B. Homepage, Fotocollage für das Clubhaus) in allen Medien honorarfrei verwendet werden dürfen. Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes wird mein Kind den Anweisungen der Trainer bzw. Betreuer Folge leisten. Bei groben Verstößen akzeptiere ich den Ausschluss von der Veranstaltung. Bei Verlust von Wertsachen übernimmt die Tennisschule On Court und der SC Brandenburg keine Haftung.

8) Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

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