SC Brandenburg e.V.

Tennis in Berlin-Charlottenburg

Hallenpreise

Hallenpreise für unsere Mitglieder

Unsere Wintersaison läuft vom 28. Sep. 2020 - 28. März 2021 










Hallenpreise für Nichtmitglieder











Abonnements 

Zeitraum des Abonnements: 28. Sep. 2020 - 28. März 2021 (26 Termine) 

Sollten Sie Fragen zu einem Abonnement haben oder möchten Sie ein Abonnement buchen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Tel.: 030 / 301 94 21 oder per E-Mail: info@scbrandenburgberlin.de


Hier geht es zur Buchung.


Schutz- und Hygienekonzept für die Wintersaison 2020/2021 beim SC Brandenburg

Alle Hallennutzer bitten wir das aktuell gültige Schutz- und Hygienekonzept für die Wintersaison 2020/2021 in unserer Traglufthalle zu verinnerlichen. Das Konzept ist angelehnt an das offizielle Schutz- und Hygienekonzept der Berliner Spielsportverbände und in Absprache mit dem Landessportbund Berlin angepasst auf unsere Sportart Tennis in einer 3-Feld-Tennishalle. 

Es umfasst folgende sieben Punkte:

  1. Dokumentationspflicht 
  2. Einhaltung der Abstandsregelungen 
  3. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung 
  4. Desinfektion 
  5. Vorgehen bei einem Infektionsfall 
  6. Allgemeine Verhaltensregeln 
  7. Einschränkungen für Begleitpersonen & Zuschauende 

1. Dokumentationspflicht 

Alle Vereine müssen zu jeder Zeit (bei jeder Trainingseinheit, bei jedem Spiel und bei jeder anderen Form der Sportausübung in einer Halle) die Anwesenheit der am Sportbetrieb Teilnehmenden dokumentieren. 

 Jede(r) Spieler*in muss sich vor dem Spielen in die auf dem Platz liegende Anwesenheitsliste  eintragen.  

Die Anwesenheitsdokumentation wird für die Dauer von vier Wochen aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen ausgehändigt, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt des Besuchs der Tennishalle bzw. des Clubhauses krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider*in im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Anwesenheitsdokumentation im Sinne der DSGVO vernichtet. 

 Bitte betretet die Halle im Krankheitsfall nicht.  

Für die Trainingseinheiten der Kinder und Jugendlichen ist der/die zuständige Trainer*in für die Dokumentation der Teilnehmenden verantwortlich. 

Bei Verbandsspielen trägt der Mannschaftsführer die Verantwortung zur Erstellung der Teilnehmerlisten (auch für die Teilnehmenden der Gastmannschaft!). Der Spielberichtsbogen reicht hierfür leider nicht aus, da wir auch die Telefonnummern und E-Mail-Adresse unserer Gäste benötigen. 

2. Einhaltung der Abstandsregelungen 

Die Abstandsregelung von 1,5 Metern ist zu jeder Zeit (Ausnahme: Während der Sportausübung selbst) einzuhalten. Das bedeutet: 

Beim Betreten der Sporthalle, in der Kabine, vor dem Training oder Spiel, nach dem Training oder Spiel sowie beim Verlassen der Sporthalle müssen die 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden. 

3. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung 

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen, außer während der Sportausübung. Das bedeutet: 

Beim Betreten der Sporthalle, in der Kabine, vor dem Training oder Spiel, nach dem Training oder Spiel sowie beim Verlassen der Tennishalle muss eine Mund-Nasen-Bedeckung von allen aktiven Teilnehmenden getragen werden. 

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für folgende Personen: 

  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr 
  • Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

4. Desinfektion 

Hände- und Flächendesinfektionsmittel steht in unserer Tennishalle für euch bereit. 

5. Vorgehen bei einem Infektionsfall 

Sofern ein akuter Vorfall bzw. Verdacht einer Infektion an SARS-CoV-2 bekannt wird, wird das zuständige Gesundheitsamt im jeweiligen Bezirk auf Grundlage eines Erhebungsbogens weitere potenziell Infizierte kontaktieren. Auf Verlangen der zuständigen Behörden sind wir angewiesen unverzüglich die Anwesenheitsdokumentation auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider*in im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. 

Alle weiteren Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung von Quarantäne o.ä. werden vom zuständigen Gesundheitsamt erfolgen. 

6. Allgemeine Verhaltensregeln 

  • Der Sportbetrieb ist in festen Trainingsgruppen von höchstens 30 Personen zugelassen. Das bedeutet für uns, dass problemlos auf zwei Plätzen Doppel und auf dem dritten Platz Training mit einer größeren Trainingsgruppe erfolgen darf.
  • Duschen und Umkleiden dürfen genutzt werden! Um nach Möglichkeit den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, dürfen in unsere Umkleidekabinen max. 4 Personen. In den Duschen dürfen lediglich 2 Personen duschen. Zwischen ihnen muss eine Duscheinheit frei bleiben.
  • Regelmäßiges, ausgiebiges Lüften der Umkleidekabinen 
  • Überflüssigen Kontakt im Trainings- und Spielbetrieb (z.B. nahes Herantreten, Diskutieren, Flachsen) bitte unterlassen. 
  • Zügiges Verlassen der Sporthalle nach der Veranstaltung - Unnötiger Aufenthalt im Anschluss an das Training oder Spiel ist zu vermeiden. Begebt euch einfach in die Gastronomie und genießt dort noch einen Drink. 
  • Unnötigen Körperkontakt während des Trainings unterlassen - kontaktlose Begrüßungs- und Verabschiedungsgesten.

7. Einschränkungen für Begleitpersonen & Zuschauende 

Die Anwesenheit von anderen Personengruppen (bspw. Eltern, Großeltern, Freunde, Begleitpersonen jeglicher Art) als die Teilnehmenden bei Trainingseinheiten und Freundschaftsspielen sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Das Hinbringen und Abholen von Teilnehmenden ist unter Einhaltung der Vorgaben (Abstandsregelung, Mund-Nase-Bedeckung und Dokumentationspflicht) erlaubt. 

Für die Verbandsspiele sind Zuschauer erlaubt, sofern die Abstandsregelung, das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung und die Dokumentationspflicht vom Heimverein sowie den Zuschauenden selbst eingehalten wird. Ein Abstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Zuschauern muss eingehalten werden. 


Vielen Dank, dass ihr das Schutz- und Hygienekonzept bis zum Ende gelesen habt. Lasst uns trotz aller Hygieneregeln den Spaß am Tennis nicht nehmen und genießt noch die letzten Wochen der Freiluftsaison,

Euer Vorstand